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Kompetente Partner am Zielmarkt

In den meisten Fällen ist eine ortsansässige Rechts- und Steuerberatung notwendig, für komplexe Vorhaben wie Direktinvestitionen und Gründungen ohnehin unumgänglich oder gar vorgeschrieben. Wie auch im österreichischen Gewerberecht benötigen Sie auch in Spanien z.B. bei der Gründung bestimmter Rechtsformen anwaltliche oder notarielle Unterstützung.

Mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet, übernehmen Partner in beiden Ländern die erforderlichen Behörden- und Gerichtswege, die z.B. für Eintragungen, Gründung und Immobilienerwerb erforderlich sind.